01 / Restnutzungsdauer
Abgelehnte Restnutzungsdauer
Das Finanzamt erkennt das Gutachten zur Restnutzungsdauer nicht an und kürzt damit Ihre Abschreibung (AfA, Absetzung für Abnutzung). Nach der Prüfung Ihres Falls übernehmen Sachverständige und die Steuerberater der dhpg die nächsten Schritte, wenn nötig bis vor das Finanzgericht.







