Restnutzungsdauer · Kaufpreisaufteilung

Ihr AfA-Gutachten wurde abgelehnt?

Lassen Sie Ihren Fall prüfen. Die Steuerberater der dhpg und die Sachverständigen von Gutachten.org setzen sich gemeinsam dafür ein, dass das Finanzamt fundierte Gutachten anerkennt.

kontakt@afa-recht.de

Fester Preis

Für Gutachten von Gutachten.org: 799 € brutto für das gesamte Einspruchsverfahren.

Kostenlose Prüfung

Wir sehen uns Bescheid und Gutachten an und sagen Ihnen, welcher Weg infrage kommt.

Schnelle Rückmeldung

Eine erste Rückmeldung erhalten Sie spätestens nach 48 Stunden.

In Kooperation mit dhpg
Partner von immocation

01 / Leistungen

Unsere Leistungsbereiche

Lehnt das Finanzamt Ihr Gutachten ab, können Sie dagegen vorgehen. Wir kennen die üblichen Ablehnungsgründe und wissen aus Erfahrung, was wirkt.

01 / Restnutzungsdauer

Abgelehnte Restnutzungsdauer

Das Finanzamt erkennt das Gutachten zur Restnutzungsdauer nicht an und kürzt damit Ihre Abschreibung (AfA, Absetzung für Abnutzung). Nach der Prüfung Ihres Falls übernehmen Sachverständige und die Steuerberater der dhpg die nächsten Schritte, wenn nötig bis vor das Finanzgericht.

02 / Kaufpreisaufteilung

Strittige Kaufpreisaufteilung

Das Finanzamt teilt den Kaufpreis anders auf als das Gutachten und setzt den Gebäudeanteil niedriger an. Das Verfahren führen die Steuerberater der dhpg.

03 / Rückfragen

Unterstützung, wenn das Finanzamt Fragen stellt

Das Gutachten liegt vor, die Steuererklärung steht an, oder das Finanzamt fragt schon nach. Ein Begleitschreiben der dhpg ordnet das Gutachten von Anfang an richtig ein; auf Rückfragen antworten Gutachter und dhpg gemeinsam.

02 / Angebot

Was wir für Sie tun können

Leistung Ihr Gutachten ist von Ihr Gutachten ist voneinem anderen Anbieter
Prüfung Ihres Falls Kostenlos. Erste Rückmeldung spätestens nach 48 Stunden. Kostenlos. Erste Rückmeldung spätestens nach 48 Stunden.
Stellungnahme zum Gutachten Inklusive. Ihr Gutachter nimmt Stellung, im Gutachtenpreis enthalten. Bleibt Sache des Erstellers.
Wenn am Gutachten etwas fehlt Inklusive. Ihr Gutachter bessert nach. Oft hilft ein neues Gutachten mit Besichtigung vor Ort. Die Sachverständigen von Gutachten.org erstellen es.
Einspruch beim Finanzamt Die Steuerberater der dhpg führen das gesamte Einspruchsverfahren zum Pauschalpreis. Die Steuerberater der dhpg, wenn Ihr Gutachten unsere Kriterien erfüllt.
Preis für das Einspruchsverfahren 799 €brutto, pauschal für das gesamte Einspruchsverfahren Individuellnach Prüfung Ihres Gutachtens, vorab bekannt

Wir verteidigen nur fundierte Gutachten.

Ein Gutachten muss vor Finanzamt und Finanzgericht bestehen. Deshalb prüfen die Sachverständigen von Gutachten.org jedes fremde Gutachten, bevor die dhpg einen Fall übernimmt.

  1. Der Sachverständige hat das Gebäude vor Ort besichtigt und den Zustand dokumentiert.
  2. Die Restnutzungsdauer ist für Ihr konkretes Gebäude hergeleitet: Zustand, Modernisierungen und Instandhaltungsstau, nicht nur aus Modellwerten.
  3. Der Sachverständige ist für die Bewertung von Immobilien qualifiziert und im Gutachten nachvollziehbar benannt.

Erfüllt Ihr Gutachten diese Kriterien nicht, sagen wir Ihnen das offen. Dann ist ein neues Gutachten mit Besichtigung oft der bessere Weg.

03 / Ablehnungsgründe

Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung und was dahintersteckt

Das Finanzamt lehnt Gutachten meist aus wenigen, wiederkehrenden Gründen ab. Wir kennen sie aus der Praxis und wissen, wie man damit umgeht.

01Die Methode wird angezweifelt.

Einordnung

Der Bundesfinanzhof lässt jede sachverständig geeignete Methode zu (IX R 25/19, IX R 14/23).

Was dahintersteckt

Finanzämter halten die Restnutzungsdauer nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (den amtlichen Regeln zur Wertermittlung von Immobilien) oft für eine reine Modellrechnung. Der Bundesfinanzhof hat diese Methode als anerkannte Schätzungsmethode bestätigt, zuletzt am 07.10.2025 (IX R 26/24). Ein bloßer Verweis auf Modellwerte genügt ihm aber nicht: Das Gutachten muss auf das konkrete Gebäude eingehen.

Das heißt für Sie

Entscheidend ist nicht die Methode, sondern dass das Gutachten auf Ihr Gebäude eingeht.

02Das Finanzamt unterstellt Liebhaberei.

Einordnung

Wer eine Wohnung auf Dauer vermietet, will Einkünfte erzielen. Das unterstellt der Bundesfinanzhof, und eine höhere Abschreibung ändert daran nichts.

Was dahintersteckt

Liebhaberei heißt: Das Finanzamt bezweifelt, dass Sie mit der Vermietung auf Dauer einen Überschuss erzielen wollen, und erkennt die Verluste nicht an. Gerade die höhere Abschreibung nach einem Gutachten nimmt es oft zum Anlass. Eine Überschussprognose darf es aber nur in Sonderfällen verlangen, etwa bei verbilligter Vermietung, Gewerbeobjekten, Ferienwohnungen oder einem geplanten baldigen Verkauf.

Das heißt für Sie

Bei einer dauerhaft vermieteten Wohnung wird Ihre Absicht, Einkünfte zu erzielen, in der Regel unterstellt. Eine Prognose darf das Finanzamt nur in Sonderfällen verlangen.

03Die Qualifikation des Gutachters wird angezweifelt.

Einordnung

Eine bestimmte Bestellung oder Zertifizierung ist keine formale Voraussetzung mehr.

Was dahintersteckt

Die Finanzverwaltung hatte früher nur öffentlich bestellte und vereidigte oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige zugelassen. Diese Vorgabe ist inzwischen aufgehoben; seitdem zählen Gesetz und Rechtsprechung. Der Bundesfinanzhof hatte schon 2024 entschieden, dass sich solche Vorgaben dem Gesetz nicht in Gänze entnehmen lassen (IX R 14/23).

Das heißt für Sie

Überzeugen muss das Gutachten selbst, nicht der Stempel.

04Es gab keine Besichtigung vor Ort.

Einordnung

Kein Urteil des Bundesfinanzhofs schreibt eine Besichtigung vor.

Was dahintersteckt

Finanzämter erwarten jedoch zunehmend, dass der Sachverständige den Zustand des Gebäudes selbst erhebt und dokumentiert. Wie sich diese Lücke schließen lässt, hängt davon ab, wer das Gutachten erstellt hat.

Das heißt für Sie

Ohne Besichtigung hat es ein Gutachten schwerer. Ob es trotzdem trägt, klären wir in der Prüfung; sonst hilft oft ein neues Gutachten mit Besichtigung.

05Das Gutachten sei zu allgemein.

Einordnung

Der Bundesfinanzhof verlangt, dass ein Gutachten auf die individuellen Gegebenheiten des Gebäudes eingeht (IX R 14/23).

Was dahintersteckt

Gemeint sind Instandsetzungen, Modernisierungen und Instandhaltungsstau. Finanzgerichte haben Gutachten anerkannt, die in ausreichender Tiefe auf das Objekt eingingen, und solche verworfen, die nur modelltheoretisch argumentierten.

Das heißt für Sie

Je genauer das Gutachten Ihr Gebäude beschreibt, desto besser hält es einer Prüfung stand.

06Die Ablehnung kommt ohne nachvollziehbare Begründung.

Einordnung

Ein Bescheid muss begründet sein, soweit das zum Verständnis nötig ist (§ 121 Abgabenordnung).

Was dahintersteckt

Weicht das Finanzamt von Ihrer Erklärung ab, soll es Sie vorher anhören. Einspruch ist innerhalb eines Monats möglich; der Bescheid gilt am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben.

Das heißt für Sie

Die Frist von einem Monat läuft auch dann, wenn die Begründung fehlt. Warten Sie deshalb nicht ab.

07Das Finanzamt rechnet mit der Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums.Kaufpreisaufteilung

Einordnung

Die Arbeitshilfe ist nur eine Schätzhilfe (Bundesfinanzhof, IX R 26/19).

Was dahintersteckt

Grundsätzlich gilt die Aufteilung im Kaufvertrag, solange sie die realen Wertverhältnisse nicht grundsätzlich verfehlt (IX R 12/14). Die Arbeitshilfe bindet die Finanzämter nicht; das Bundesfinanzministerium nennt sie selbst eine Schätzung, die sachverständig begründet widerlegbar ist. Im Streit holt das Finanzgericht in der Regel ein Sachverständigengutachten ein.

Das heißt für Sie

Ein sachverständiges Gutachten kann die Rechnung des Finanzamts widerlegen.

04 / Ablauf

So läuft die Prüfung ab

Gutachterliche und steuerliche Prüfung sind klar getrennt: Gutachten.org prüft das Gutachten, die dhpg berät und vertritt Sie.

  1. 01 / Sie

    Sie schildern Ihren Fall

    Über „Fall prüfen“ beschreiben Sie Ihre Situation und laden Bescheid und Gutachten hoch. Mehr braucht es für die Prüfung nicht.

  2. 02 /

    Das Gutachten wird fachlich geprüft

    Die Sachverständigen von Gutachten.org sehen sich an, ob Ihr Gutachten trägt. Nicholas Bethge koordiniert Ihren Fall und ist Ihr Ansprechpartner.

  3. 03 / dhpg

    Steuerberater ordnen Ihren Fall ein

    Sie sagen Ihnen, welcher Weg passt, und nennen Ihnen vorab den Preis.

  4. 04 / dhpg

    Steuerberater übernehmen Ihr Mandat

    Mit Ihrem Auftrag übernehmen sie Mandat und Vollmacht für dieses Verfahren, führen den Schriftverkehr mit dem Finanzamt und vertreten Sie, wenn nötig, vor dem Finanzgericht. Ihr eigener Steuerberater bleibt für Ihre Erklärungen zuständig.

Achten Sie auf die Frist. Gegen einen Bescheid ist nur einen Monat lang Einspruch möglich. Ihre Anfrage wahrt die Frist nicht, das tut erst der Einspruch, eingelegt von der dhpg oder Ihrem eigenen Steuerberater.

Ein Mandat wird gesondert mit der dhpg vereinbart. Die Darstellung verspricht kein bestimmtes Verfahrensergebnis.

05 / Team

Ihre Ansprechpartner

AfA-Recht.de nimmt Ihre Anfrage entgegen und koordiniert. Steuerliche und rechtliche Schritte übernehmen die Steuerberater der dhpg.

Team dhpg

dhpg

dhpg Dr. Harzem & Partner: Steuerberatung und Rechtsberatung seit 1949, über 1.200 Mitarbeitende an 18 Standorten.

Im Verfahren: steuerliche Einordnung, Mandat und Vollmacht, Einspruch beim Finanzamt, wenn nötig Klage vor dem Finanzgericht.

Rolf Mählmann

Rolf Mählmann

Senior Partner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Christoph Eismann

Christoph Eismann

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Maximilian Körber

Maximilian Körber

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Team Gutachten.org

Gutachten zu Restnutzungsdauer und Kaufpreisaufteilung, erstellt von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen.

Im Verfahren: Prüfung des Gutachtens, Stellungnahme und Nachbesserung bei Gutachten.

Felix Holfert

Felix Holfert

Leiter des Sachverständigen-Teams, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024

Nicholas Bethge

Nicholas Bethge

Dipl.-Jurist, Ihr Ansprechpartner für die Koordination Ihres Falls

Gerrit J. Kolweyh

Gerrit J. Kolweyh

Geschäftsführer und Experte

06 / Beispielfälle

Drei typische Ausgangslagen

Gutachten von Gutachten.org

Pauschale Abschreibung trotz Gutachten

Eine Anlegerin lässt für ihre vermietete Wohnung die Restnutzungsdauer von Gutachten.org begutachten. Das Finanzamt setzt im Bescheid trotzdem die pauschale Abschreibung an, ohne Begründung.

Der Weg: Stellungnahme des Gutachters, im Gutachtenpreis enthalten. Wenn nötig, führt die dhpg den Einspruch zum Pauschalpreis. Die Frist wahren die dhpg oder Ihr eigener Steuerberater.

Fremdgutachten

Gutes Gutachten, Streit um die Form

Ein Anleger hat sein Gutachten bei einem anderen Anbieter beauftragt. Das Finanzamt lehnt es ab, weil es die Qualifikation des Sachverständigen anzweifelt. Inhaltlich trägt das Gutachten.

Der Weg: Die Steuerberater der dhpg vertreten den Fall gegenüber dem Finanzamt, zu einem Preis, den der Anleger nach der Prüfung vorab kennt.

Fremdgutachten

Gutachten ohne Besichtigung

Ein Ehepaar hat ein günstiges Gutachten ohne Besichtigung vor Ort erstellen lassen. Das Finanzamt hält es für zu allgemein und lehnt die kürzere Nutzungsdauer ab.

Der Weg: Ein neues Gutachten von Gutachten.org mit Besichtigung vor Ort, das die dhpg beim Finanzamt einbringt.

07 / Preise

Wir arbeiten mit festen Preisen

Feste Preise statt Stundensätzen: Sie wissen vorher, was Sie zahlen, und entscheiden erst dann.

Vorab

Kostenlos

Prüfung Ihres Falls

Wir sehen uns Ihr Gutachten und den Bescheid an und sagen Ihnen offen, was möglich ist. Hat ein fremdes Gutachten Mängel, zeigen wir Ihnen, ob ein neues Gutachten hilft.

Gutachten von Gutachten.org

799 €

Einspruchsverfahren, brutto pauschal

Die dhpg führt das gesamte Einspruchsverfahren. Stellungnahme und Nachbesserung durch Ihren Gutachter sind im Gutachtenpreis enthalten.

Gutachten anderer Anbieter

Individuell

Preis nach Prüfung

Erfüllt Ihr Gutachten unsere Kriterien, nennt Ihnen die dhpg nach der Prüfung einen festen Preis für das Einspruchsverfahren.

Mandat, Vergütungsvereinbarung und Rechnung für das Einspruchsverfahren kommen von der dhpg.

08 / Fragen

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns an kontakt@afa-recht.de.

Wer prüft meinen Fall?

Zwei Seiten, klar getrennt: Die Sachverständigen von Gutachten.org prüfen, ob Ihr Gutachten fachlich trägt. Die Steuerberater der dhpg ordnen Ihren Fall steuerlich ein und sagen Ihnen, welcher Weg passt. AfA-Recht.de ist ein Angebot der Evalion GmbH und erbringt selbst keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Wie viel Zeit habe ich, und was, wenn die Frist schon vorbei ist?

Einspruch ist einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids möglich (§ 355 Abgabenordnung). Ihre Anfrage bei uns wahrt die Frist nicht, das tut erst der Einspruch beim Finanzamt.

Ist die Frist vorbei, ist der Bescheid meist bestandskräftig, also nicht mehr anfechtbar. Ausnahme: Er steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung oder ist in diesem Punkt vorläufig; dann darf das Finanzamt ihn noch ändern. Die Abschreibung wird aber jedes Jahr neu festgesetzt: Für die nächste Steuererklärung legen Sie das Gutachten wieder vor; die Steuerberater der dhpg können es von Anfang an richtig einordnen.

Wer vertritt mich, und muss ich meinen Steuerberater wechseln?

Nein, wechseln müssen Sie nicht. Ihr eigener Steuerberater bleibt für Ihre Erklärungen zuständig. Für das Verfahren um Ihr Gutachten vertreten Sie die Steuerberater der dhpg: Sie erhalten Mandat und Vollmacht nur für dieses Verfahren und führen den Schriftverkehr mit dem Finanzamt. Auf Wunsch liefert die dhpg Ihrem Steuerberater nur die fachliche Stellungnahme, und er führt den Einspruch selbst.

Helfen Sie auch bei fremden Gutachten und bei der Kaufpreisaufteilung?

Ja, beides, und zwar bundesweit. Wir verteidigen aber nur fundierte Gutachten. Zu Gutachten anderer Anbieter geben wir keine eigene Stellungnahme ab und bessern sie nicht nach. Erfüllt das Gutachten unsere Kriterien und hakt es nur an Formalien, kann die dhpg die Verteidigung übernehmen, zu einem individuellen Preis, den Sie nach der Prüfung vorab kennen. Hat es Mängel, hilft meist nur ein neues Gutachten, etwa von Gutachten.org. Bei der Kaufpreisaufteilung gilt dasselbe: Der Weg hängt davon ab, wer Ihr Gutachten erstellt hat.

Wie lange dauert das Verfahren, und was gilt in der Zwischenzeit?

Das Finanzamt ist an keine Frist gebunden; nach unserer Erfahrung dauert ein Einspruch einige Wochen bis mehrere Monate. Bleibt das Finanzamt länger als sechs Monate ohne Grund untätig, kann die dhpg Untätigkeitsklage erheben (§ 46 Finanzgerichtsordnung).

Zahlen müssen Sie grundsätzlich trotzdem: Der Einspruch schiebt die Zahlung nicht auf (§ 361 Absatz 1 Abgabenordnung). Die dhpg kann einen Zahlungsaufschub beantragen (Aussetzung der Vollziehung); dann zahlen Sie erst nach der Entscheidung, bei einer Niederlage mit Zinsen. Lehnt das Finanzamt den Einspruch ab, bleibt die Klage vor dem Finanzgericht; auch dort vertritt Sie die dhpg.

Was kostet das, und lohnt es sich?

Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Ist Ihr Gutachten von Gutachten.org, sind Stellungnahme und Nachbesserung durch den Gutachter im Gutachtenpreis enthalten, und die dhpg führt das Einspruchsverfahren für 799 € brutto pauschal. Bei Gutachten anderer Anbieter nennt Ihnen die dhpg nach der Prüfung einen individuellen Preis.

Ob es sich lohnt, entscheidet der Unterschied zwischen der Abschreibung laut Gutachten und der pauschalen Abschreibung, multipliziert mit Ihrem Steuersatz, Jahr für Jahr über die kürzere Nutzungsdauer. Der AfA-Rechner von Gutachten.org zeigt den Unterschied für Ihr Objekt.

Was passiert mit meinen Unterlagen?

Ihre Unterlagen sehen nur die Personen, die Ihren Fall prüfen. Sie werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. An die dhpg geben wir sie nur weiter, wenn Sie dem zustimmen. Kommt kein Mandat zustande, löschen wir Anfrage und Unterlagen nach unserer Antwort. Alles Weitere steht in der Datenschutzerklärung.

Lassen Sie Ihren Fall prüfen.

Wählen Sie, wie Sie uns erreichen: über das Prüfformular mit Upload, per E-Mail oder telefonisch. Eine erste Rückmeldung erhalten Sie spätestens nach 48 Stunden.

Ihre Anfrage begründet kein Mandat und wahrt keine Fristen.

Ihre Fallprüfung

Unverbindliche AnfrageSchritt 1 von 4

Wo stehen Sie gerade?

Wählen Sie die Situation, die am ehesten zutrifft.

Vertraulich. Unverbindlich. Datenschutz